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   BFH, 07.04.1977 - VII B 100/75   

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https://dejure.org/1977,951
BFH, 07.04.1977 - VII B 100/75 (https://dejure.org/1977,951)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1977 - VII B 100/75 (https://dejure.org/1977,951)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1977 - VII B 100/75 (https://dejure.org/1977,951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertretung des Steuerpflichtigen - Einspruchsverfahren - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Entstehung der Besprechungsgebühr - Aufwendungen - Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 15
  • BStBl II 1977, 557
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 6 V 32/04

    Ist § 20 Abs.1 Nr.4 und § 15 Abs.4 Satz 6 EStG in der Fassung des StVergAbG

    Das Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung bei der Verwaltungsbehörde nach § 361 Abs. 2 AO ist im Verhältnis zum gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 2 FGO kein Vorverfahren (BFH-Beschluss vom 7. April 1977 VII B 100/75, BStBl II 1977, 557 und Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 4. Oktober 1993 6 Ko 11/93, EFG 1994, 262).
  • FG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - 3 KO 1/02

    Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung von Haftungsbescheid und Leistungsgebot

    Da Rechtsbehelf und Aussetzung der Vollziehung zwar verschiedene Verwaltungsverfahren sind (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 1977 VII B 100/75, BFHE 122, 15, BStBl II 1977, 557), jedoch dieselbe Festsetzung betreffen, können sie nicht als unterschiedliche "Gegenstände" innerhalb dieser "Angelegenheit" angesehen werden.
  • FG München, 31.03.2009 - 13 V 3855/08

    Nachträgliche Sonderbetriebsausgaben: Finanzierungskosten des Erwerbs eines

    Der Antrag, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), war abzulehnen, denn im Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren auf Aussetzung/ Aufhebung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) ist das Verfahren bei der Finanzbehörde (§ 361 Abs. 2 AO) kein Vorverfahren (BFH-Urteil vom 7. April 1977 VII B 100/75, BStBl II 1977, 557; BFH-Beschluss vom 7. Mai 1975 II B 51/73, BStBl II 1975, 672).
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 9 KO 4/03

    Entstehung einer Besprechungsgebühr wegen ausschließlich das Verwaltungsverfahren

    Die verfahrensrechtliche Selbstständigkeit des Verfahrens der Aussetzung der Vollziehung neben dem Einspruchsverfahren wird durch die rein gebührenrechtliche Regelung des § 119 Abs. 3 BRAGO, wonach das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung der Vollziehung mit dem Einspruchsverfahren eine Einheit bildet, nicht berührt (BFH-Beschluss vom 7. April 1977 VII B 100/75, BStBl II 1977, 557).
  • FG München, 30.05.2001 - 10 V 1308/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Beteiligung an einer

    Der Antrag festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren notwendig war, war abzulehnen, weil das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO im Verhältnis zum gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 2 FGO kein Vorverfahren ist (BFH-Beschluss vom 07. April 1977 VII B 100/75, BStBl II 1977, 557 ).
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